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Nein zum neuen Spitalgesetz des Kantons Luzern

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Nächste Termine:

Abstimmung: Nein zum Spitalgesetz

18.05.2025 | 00:00 Uhr

Luzern

Häufig gestellte Fragen

Worüber stimmen wir am 18. Mai ab?

Am 18. Mai stimmt das Luzerner Stimmvolk über die vom Kantonsrat am 6. Mai 2024 beschlossene Änderung des Spitalgesetzes ab. Dieses sieht vor, das Leistungsangebot an den drei Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen neu gesetzlich sehr viel detaillierter und verpflichtend festzuschreiben.

Wieso wird das Referendum ergriffen?

Weil das vorgeschlagene Spitalgesetz die gute Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern gefährdet. Das neue, sehr detaillierte Spitalgesetz wäre zu starr und verschärft damit den Fachkräftemangel, kann die medizinische Qualität gefährden, erhöht die Gesundheitskosten und benachteiligt den Kanton Luzern gegenüber den anderen Kantonen. Das neue Spitalgesetz ist ein ordnungspolitischer Fehlgriff. Der Leistungskatalog der Spitäler gehört – wie bis anhin – nicht ins Gesetz.

Bin ich auch ohne das Gesetz im Notfall gut versorgt?

Ja, der Kanton Luzern hat ein gut funktionierendes, flexibles Gesundheitssystem, dass sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert. Damit wird eine sichere und effiziente Gesundheitsversorgung ermöglicht. Das starre Spitalgesetz erhöht den finanziellen Druck auf Spitäler und ihr Personal. Dies könnte als Folge den Fachkräftemangel verschärfen und die Qualität der Gesundheitsversorgung gefährden.

Ist die Grundversorgung ohne das Gesetz gefährdet?

Nein. Eine sichere, zukunftsorientierte Grundversorgung wird jedoch mit dem Spitalgesetz gefährdet. Weshalb? Die medizinische Versorgung entwickelt sich rasant. So sind Digitalisierung, Spezialisierung und ambulante Behandlungen die Zukunft. Das starre Spitalgesetz, welche die Leistungen festschreibt, verhindert jedoch die notwendigen Anpassungen an diese Entwicklungen. Eine zukunftsorientierte, sichere Grundversorgung benötigt Flexibilität.

Was bedeutet das Gesetz für meine Steuern und Prämien?

Der Angebotszwang erhöht die Steuer- und Prämienbelastung der Luzerner Bevölkerung. Denn ein gesetzlich verankerter Leistungskatalog treibt automatisch die Gesundheitskosten und als Folge auch die Prämien in die Höhe.

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