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Darum geht es

Wieso ein Referendum?

Der Kantonsrat hat am 6. Mai 2024 mit 65 : 45 Stimmen der Änderung des Spitalgesetzes knapp zugestimmt. Mehrheitlich gegen das Gesetz waren FDP, GLP, Grüne und SP. Völlig unüblich bei diesem Geschäft: Die Vorlage kam nicht von der Regierung – diese muss jetzt halt ausführen – sondern aus dem Kantonsrat. 

Ein überparteiliches Referendumgskomitee aus Politik (GLP, Jungfreisinnige, FDP-Kantonsratsmitgliedern, Junge GLP), Personen aus Ärzteschaft und Pflege sowie Wirtschafts organisationen (AWG Luzern und IFU Luzern) hat das Referendum dagegen ergriffen. Trotz den Weihnachtstagen konnten 3926 Unterschriften (3000 nötig) gesammelt werden.

Jetzt kann das Volk entscheiden, ob es noch mehr teure Gesetze und Vorschriften wünscht oder nicht. 


Worum geht es?

Im Spitalgesetz werden neu die Leistungen der Grund- und Notfallversorgung detailliert für alle Standorte gleich festgeschrieben:

§ 8 Abs. 2bis (neu)

2 bis 

In Luzern, Sursee und Wolhusen bietet die Luzerner Kantonsspital AG je mindestens eine medizinische Grund- und Notfallversorgung (Bereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intermediate Care Unit [IMC] und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft) an. Der Regierungsrat kann Ausnahmen von diesem Angebot zulassen, wenn

a. dafür die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Spitalliste und für die Erteilung eines Leistungsauftrags nach den Bestimmungen des Krankenversicherungsrechts nicht erfüllt sind, oder

b. die Erbringung des Angebots aus betrieblichen Gründen, insbesondere aufgrund von fehlendem Fachpersonal oder aufgrund von geringer Nachfrage, nicht mit der erforderlichen Qualität sichergestellt werden kann. Er konsultiert dazu vorgängig die zuständige Kommission.

Die Finanzierung der bestellten Leistungen lässt der Kantonsrat offen:

§ 6d Abs. 1 (geändert)

1 Der Kanton gewährt Listenspitälern zur Sicherstellung der Spitalversorgung im Rahmen des Leistungsauftrags nach § 5 Staatsbeiträge für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen. Der Regierungsrat beschliesst im Rahmen der verfügbaren Mittel die jährliche Abgeltung an die einzelnen Listenspitäler.


Bereits jetzt kannst du Unterstützer:in werden und deine persönliche Botschaft an die Luzerner Stimmbevölkerung veröffentlichen. Du hast zudem die Möglichkeit, das Nein-Komitee finanziell zu unterstützen

Wir danken dir für deinen Support!

Nächste Termine:

Abstimmung: Nein zum Spitalgesetz

18.05.2025 | 00:00 Uhr

Luzern

Häufig gestellte Fragen

Worüber stimmen wir am 18. Mai ab?

Am 18. Mai stimmt das Luzerner Stimmvolk über die vom Kantonsrat am 6. Mai 2024 beschlossene Änderung des Spitalgesetzes ab. Dieses sieht vor, das Leistungsangebot an den drei Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen neu gesetzlich sehr viel detaillierter und verpflichtend festzuschreiben.

Wieso wird das Referendum ergriffen?

Weil das vorgeschlagene Spitalgesetz die gute Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern gefährdet. Das neue, sehr detaillierte Spitalgesetz wäre zu starr und verschärft damit den Fachkräftemangel, kann die medizinische Qualität gefährden, erhöht die Gesundheitskosten und benachteiligt den Kanton Luzern gegenüber den anderen Kantonen. Das neue Spitalgesetz ist ein ordnungspolitischer Fehlgriff. Der Leistungskatalog der Spitäler gehört – wie bis anhin – nicht ins Gesetz.

Bin ich auch ohne das Gesetz im Notfall gut versorgt?

Ja, der Kanton Luzern hat ein gut funktionierendes, flexibles Gesundheitssystem, dass sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert. Damit wird eine sichere und effiziente Gesundheitsversorgung ermöglicht. Das starre Spitalgesetz erhöht den finanziellen Druck auf Spitäler und ihr Personal. Dies könnte als Folge den Fachkräftemangel verschärfen und die Qualität der Gesundheitsversorgung gefährden.

Ist die Grundversorgung ohne das Gesetz gefährdet?

Nein. Eine sichere, zukunftsorientierte Grundversorgung wird jedoch mit dem Spitalgesetz gefährdet. Weshalb? Die medizinische Versorgung entwickelt sich rasant. So sind Digitalisierung, Spezialisierung und ambulante Behandlungen die Zukunft. Das starre Spitalgesetz, welche die Leistungen festschreibt, verhindert jedoch die notwendigen Anpassungen an diese Entwicklungen. Eine zukunftsorientierte, sichere Grundversorgung benötigt Flexibilität.

Was bedeutet das Gesetz für meine Steuern und Prämien?

Der Angebotszwang erhöht die Steuer- und Prämienbelastung der Luzerner Bevölkerung. Denn ein gesetzlich verankerter Leistungskatalog treibt automatisch die Gesundheitskosten und als Folge auch die Prämien in die Höhe.

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