Unterstützende Organisationen
«Mein NEIN zum Spitalgesetz ist ein Ja zu einer sicheren und finanzierbaren Grund- und Notfallversorgung für alle. Eine sichere Grund- und Notfallversorgung für alle muss flexibel sein. Im Notfall wollen wir sofort gerettet werden. Im geplanten Fall eine Operation mit bester Qualität. Das können wir nur mit Flexibilität. Das Spitalgesetz kostet jährlich Millionen von Steuer- und Prämienfranken. Ohne Mehrwert. Deshalb NEIN am 18. Mai.»
«Für Flexibilität – gegen starre Festlegung im Gesetz!»
«Obwalden macht es besser. Im neuen Obwaldner Gesundheitsgesetz wird der Leistungskatalog für das Spital Sarnen gestrichen. Das Luzerner Spitalgesetz ist unnötig, treibt Kosten die Höhe, verunmöglicht Flexibilität und verschlechtert die Gesundheitsversorgung auf der Landschaft.»
«Warum noch mehr im Gesetz regeln, wenn doch die Leitplanken schon gesetzt sind! Mit einem NEIN bleiben wir flexibel und können auf die zukünftigen Entwicklungen eingehen, ohne uns etwas zu verbauen.»
«Ich setze mich ein für gesunde Luzerner Spitäler und gegen das politisch motivierte Angebots-Diktat im Gesundheitsgesetz. »
«Ein Gesetz kann die Probleme der Gesundheitsversorgung nicht lösen - Flexibilität und Innovation dürfen nicht durch starre Regeln gefährdet werden.»
«Offenheit und Flexibilität sind wichtig, um die grossen Herausforderungen im Gesundheitswesen anzupacken. Deshalb keine fixen Vorgaben des Leistungsangebotes im Spitalgesetz. »
«Das Spitalgesetz gibt zu viele Vorgaben an das medizinische Angebot, ohne Berücksichtigung des medizinischen Fortschrittes und des Fachtkräftemangels. Gesetzliche nicht sinnvoll erfüllbare Vorgaben gehen auf Kosten der Behandlungsqualität und unnötiger Gesundheitsausgaben, welche bundesweit gegenteilig angegangen wird. Luzern soll nicht gegen den Strom schwimmen.»
«Wir brauchen eine leistungsfähige und hochstehende Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung im ganzen Kanton Luzern. Das Spitalgesetz zementiert aber ein "Ballenberg" des Gesundheitswesens und generiert Mehrkosten ohne Mehrwert.»
«Eine intelligente Spitalplanung ist essentiell, um die Gesundheitskosten zu optimieren und dabei gleichzeitig die Qualität der medizinischen Versorgung auf hohem Niveau zu halten.»
«Unser Gesundheitssystem braucht Handlungsspielraum statt diesem starren, teuren und absolut illiberalen Spitalgesetz.»
«Damit die Spitalversorgung der Luzerner Bevölkerung auch in Zeiten von Fachkräftemangel und einer finanziell angespannten Lage sichergestellt werden kann, braucht es mehr Flexibilität. Das geplante neue Spitalgesetz ist zu detailliert und zu wenig flexibel.»
«Es ist schon absurd: Im Gesundheitswesen brennt es, und der Kantonsrat giesst mit diesem Spitalgesetz zusätzliches Öl hinein! »
«Die hohen und steigenden Krankenkassenprämien sind eine der grössten Sorgen der Schweiz Bevölkerung - mit dem Referendum setzen wir uns dafür ein, unnötige Kostensteigerungen zu verhindern und Rahmenbedingungen zu erhalten, die unternehmerische Entscheidungen weiterhin möglich machen.»
«Das neue Spitalgesetz belastet die LUKS-Gruppe durch eine unnötige Förderung des Fachkräftemangels und grösseren finanziellen Herausforderungen. Die Folgen sind steigende Gesundheitskosten, welche viele junge Erwachsene und Familien vor grosse Herausforderungen stellen wird.»
«Es ist unverantwortlich, was der Kantonsrat sich hier auf Kosten der Steuerzahler und der Gesundheitsversorgung der jüngeren Generationen leistet.»
«Das neue Spital Wolhusen stellt die regionale Grundversorgung sicher. Danke! Ein dazu gesetzlich verankertes Leistungsangebot ist aber völlig falsch und behindert auf Entwicklungen zu reagieren.»
«Das Spitalgesetz nimmt den Spitälern jegliche Flexibilität, verschlechtert die Qualität in der Gesundheitsversorgung und steigert die Kosten. Deshalb klar NEIN!»
«Gegen unflexible Lösungen im Gesundheitswesen – weil Gesundheit für alle bezahlbar bleiben muss. »
«Die Qualität der medizinischen Leistungen und die Wirtschaftlichkeit müssen im Vordergrund stehen und nicht die Fixierung von Leistungsangeboten an allen Spitalstandorten. Deshalb Spitalgesetz NEIN.»
«Mit dem Spitalgesetz nehmen wir dem LUKS die nötige Flexibilität weg, um sich kostenbewusst unseren Bedürfnissen anzupassen.»
«Das Angebot der Kantonsspitäler soll nicht anhand eines starren Gesetzes bestimmt werden, sondern anhand des Bedarfs. Wird am Bedarf vorbeigeplant, hat das nicht nur hohe Kosten zur Folge, sondern auch eine schlechtere Versorgung.»
«Statt die Kosten zu senken werden sie durch dieses Gesetz erhöht – das kann niemand wollen! »
«Überall in der Schweiz überprüfen die Kantonsregierungen, ob in den Regionalspitälern noch alle Leistungen erbracht werden müssen, optimieren diese, um unsere aus dem Ruder laufenden Gesundheitskosten etwas in den Griff zu bekommen, und unser Kantonsrat will ein "Vollprogramm" in allen Spitälern ins Gesetz schreiben. Das ist der falsche Weg, um den ständig steigenden Gesundheitskosten entgegenzuwirken.»
«Alle beklagen sich über die immer teureren Gesundheitskosten, aber unser konservatives Kantonsparlament will eine ineffiziente und unnötige Luxuslösung im Gesetz festschreiben.»
«Es kann nicht sein, dass in allen Spitälern jede Dienstleistung angeboten werden muss. Das neue Spitalgesetz ist illiberal und nicht zeitgemäss.»
«Bekanntlich sagen 74 Prozent unserer AWG Mitglieder NEIN zum kostentreibenden Spitalgesetz mit unternehmerischen Fesseln!»
«Für eine Gesundheitsvorsorge, die sich an Qualität und Bedarf orientiert!»
«Starre Regelungen gehören nicht ins Gesetz – die vorgesehenen Änderungen sind weder personell tragbar noch finanziell sinnvoll! »
«Nein zum Spitalgesetz! Vorgeschriebene Dienstleistungen an vorgeschriebenen Standorten können zu örtlichen Über- und Unterversorgungen führen und damit zu unnötigen Kostensteigerungen und eventuell unlösbaren Personalproblemen. Auch ist die Erhaltung von Arbeitsplätzen an bestimmten Orten angesichts des massiven Arbeitskräftemangels im Gesundheitswesen kein Argument für rigorose Vorschiften von bestimmten Dienstleistungen an bestimmten Orten.»
«Das Gesundheitswesen muss flexibel sein und fähig auf Veränderungen zu reagieren. Es darf nicht durch gesetzliche Fesseln paralysiert werden.»
«Starre gesetzliche Vorgaben zum Leistungsspektrum der einzelnen LUKS-Spitalstandorte sind aus unternehmerischer Sicht unsinnig und kämen uns teuer zu stehen.»
«Wir müssen dem LUKS Freiraum für eine zukunftsorientierte Gesundheitsplanung geben, anstatt ihm kostentreibende Fesseln anzulegen. Die Gesundheitsbranche ist dynamisch – ein starrer Zwangsangebotskatalog für jeden Spitalstandort ist fehl am Platz.»
«Ich unterstütze das Referendum gegen das neue Spitalgesetz – es müssen nicht in allen Spitälern die gleichen Leistungen erbracht werden. Eine gesamtheitliche Lösung, die den örtlichen Begebenheiten Rechnung trägt, ist entscheidend. »
«Das Gesetz ist viel zu starr. Wir müssen die medizinische Versorgung flexibel und bedarfsgerecht gestalten – das hilft den PatientInnen und dem Portemonnaie.»
«Mit dieser starren Formulierung im Gesetz verhindern wir jegliche Innovation und Entwicklung im Kanton Luzern.»
«Die Prämien sind bereits hoch – und dieses starre Gesetz treibt sie zusätzlich in die Höhe.»
«Das Spitalgesetz ist ineffizient und teuer – es treibt die Krankenkassenprämien unnötig in die Höhe und erschwert eine flexible Versorgung.»
«Das Spitalgesetz des Kanton Luzern ist ein Schritt in die falsche Richtung, der die Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten steigen lässt. Wir setzen uns für Lösungen ein, die eine preiswerte Gesundheitsversorgung auf einem hohen Niveau für alle Bürger gewährleistet.»
«Wenn wir auch in Zukunft eine qualitativ hochstehende und bezahlbare Gesundheitsversorgung haben wollen, brauchen wir ein LUKS, welches agil reagieren und unternehmerisch Handeln kann. Das starre Spitalgesetz verhindert genau dies- Verhindern wir also diese starre Fesselung!»
«Eine flexible Anpassung an die Entwicklungen im Gesundheitswesen ist essenziell für die medizinische Versorgung im Kanton Luzern. Das Spitalgesetz diktiert ein zu starres Leistungsangebot vor. »
«Unglaublich, das Gesundheitswesen ist im Umbruch, Methoden, Bedürfnisse, Finanzierungen, Versorgungsgebiete ändern sich und dann soll in einem Gesetz vorgeschrieben werden, wie die Gesundheitsversorgung für die nächsten 30 Jahre nach bisherigen Gewohnheiten fixiert werden soll. Nein zur Fortschreibung des bisherigen Systemversagens.»
«Nein zum starren Spitalgesetz. Denn es hemmt Innovation und Qualitätssteigerungen in der Luzerner Gesundheitsversorgung. Zudem führt es zu höheren Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien.»
«Die Gesundheitsversorgung wird sich in den nächsten Jahren rasant weiterentwickeln. Leistungen ins Gesetz zu betonieren nimmt uns die notwendige Flexibilität.»
«In einer Zeit wo die Krankenkassenprämien Jahr für Jahr steigen, kann es nicht sein, dass wir aufgrund von teuren Leistungen im Gesetz unflexibel werden.»
«Das gesamte Kantonsgebiet hat Anspruch auf eine hochwertige Spitalversorgung, die strategisch und flexibel sein muss. Routiniertes Personal an spezialisierten Standorten sollte daher im Interesse aller Patient:innen liegen. Das Spitalgesetz würde jedoch zu einer schlechten Nutzung der Ressourcen führen.»
«Würden Sie eine Pille schlucken, die ihren Gesundheitszustand verschlechtert? Nein! Genau das macht aber das schlecht konstruierte Spitalgesetz: Höhere Kosten für eine schlechtere Versorgung – dagegen müssen wir uns wehren.»
«Damit das Gesundheitswesen nicht noch mehr Kosten verursacht, brauchen die Spitäler Flexibilität. Das Spitalgesetz ist der falsche Weg.»
«Die Gesundheitskosten explodieren! Wir brauchen Flexibilität im Gesundheitswesen statt ein teures, starres Gesetz, das uns alle zusätzlich belastet.»
«Der Wandel in der Medizin vollzieht sich enorm schnell, da verhindert ein starres Spitalgesetz jegliche Flexibilität und ist veraltet, bevor es in Kraft tritt.»
«Meine Berufserfahrung im CH Gesundheitswesen zeigt, dass die Regelungsdichte im KV-Obligatorium eh schon lange in die falsche Richtung entwickelt wird und zu einer unerträglichen, bald nicht mehr zu finanzierenden Einengung führt.»
«Das kantonale Pflegepersonal läuft ohnehin auf dem Zahnfleisch und die Prämien werden unbezahlbar. Als Fachperson empfehle ich ein klares JA zum Referendum gegen das Spitalgesetz.»
«Das Spitalangebot gehört nicht ins Gesetz geschrieben. Das Gesundheitssystem muss flexibel bleiben. Wir müssen auch über unsere Kantonsgrenzen hinaus denken und diese Angebote nützen. Die Seegemeinden zeigen, dass dies funktioniert.»
«Es kann nicht sein, dass der Kantonsrat das Angebot der Spitäler vereinheitlichen will. Dies widerspricht den individuellen lokalen Bedürfnissen und führt nur zu noch höheren Gesundheitskosten. Das kann und soll nicht das Ziel sein!»
«Wir brauchen ein Gesundheitswesen, das sich dem Bedarf anpasst, nicht ein Gesetz, das sich dem Wandel verweigert.»
«Bei der rasanten Entwicklung im Gesundheitswesen, wie wir es in den letzten Jahrzehnten erlebt haben, ist es unsinnig das Leistungsangebote der Spitäler starr festzulegen. Dadurch wird die nötige Flexibilität und Freiheit eingeschränkt um auf zukünftige Herausforderungen reagieren zu können.»
««Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen». Charles de Montesquieu, 1689 - 1755 »
«Es ist im Gesundheitswesen essentiell, dass die Leistungserbringer (insbesondere die Spitäler) ihr Angebot den sich ändernden Rahmenbedingungen und Bedürfnissen anpassen können. Und zwar ohne politischen Hürdenlauf, sondern möglichst rasch und flexibel. Dieser Handlungsspielraum ist durch das neue Spitalgesetz nicht gegeben.»
«Ein zukunftsorientiertes, flexibles Gesundheitswesen orientiert sich nicht an starren Gesetzesregelungen. »
«Die Dienstleistungen einer Aktiengesellschaft gehören nicht in eine gesetzliche Grundlage.»
«Starre Gesetze und Bürokratie widerspechen einem dynamischen und zahlbaren Gesundheitssystem. Warum etwas in Stein meisseln von dem wir nicht wissen, wie es morgen aussehen wird? Wir müssen anpassungsfähig bleiben. »
«Eine starke Gesundheitsversorgung braucht Weitblick – und keine gesetzlichen Fesseln. Damit das LUKS der Luzerner Bevölkerung auch morgen Sicherheit bieten kann, braucht es heute den nötigen Handlungsspielraum.»
«Dazu kann ich nie JA sagen – als Liberaler geht das nicht.»
«Mit diesem Gesetz kann die Qualität im Gesundheitswesen für die Bevölkerung des Kt. Luzern in der Zukunft mittelfristig nicht mehr sichergestellt werden. Weiter werden auch die Kosten mit diesem Gesetz überproportional steigen.»
«Flexibilität ist entscheidend für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung., die sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert. Das neue Spitalgesetz gefährdet diese Anpassungsfähigkeit.»
«Eine gute Spitalversorgung braucht unternehmerischen Handlungsspielraum. Unternehmerische Entscheidungen sorgen für langfristig bezahlbarere Gesundheitskosten . So denken auch 74% der AWG-Mitglieder. »
«Machen wir nicht denselben Fehler wie vor 40 Jahren, als im Laufentalervertrag das medizinische Versorgungsangebot des Spitals Laufen festgelegt wurde. Die medizinische Entwicklung schritt voran und das Patientenverhalten veränderte sich - die Veränderung des Angebots des Spitals konnte nur noch mit Gerichtsentscheiden erzielt werden. Bleiben wir flexibel und agil - was nicht mit einem Gesetz, sondern einer griffigen Leistungsvereinbarung erreicht wird.»
«Ich sage NEIN zum neuen Spitalgesetz, weil es die Luzerner Spitäler in ihrer Flexibilität einschränkt und zu unnötigen Kostensteigerungen führt. Eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und Raum für Innovation zulassen.»
«Die Medizin entwickelt sich laufend weiter. Für eine hohe Qualität in der Versorgung braucht es deshalb Flexibilität und keine starren sowie kostspielige Vorgaben. Das Gesetz ist somit ein Rückschritt statt Fortschritt.»
«Wir brauchen das Spital Wolhusen, sind dankbar für diese Institution und stehen voll dahinter. Wir brauchen aber nicht eine gesetzliche Festlegung des Angebots in den Spitälern. Diese müssen vor allem heute schnell und flexibel auf Veränderungen im Gesundheitswesen ragieren können, um ein zeitgemässes medizinisches Angebot für alle zu garantieren.»
«Wenn wir die Gesundheitskosten in den Griff bekommen wollen, muss den Spitälern der unternehmerische Spielraum gewährt werden, diese effizient und den Bedürfnissen der Bevölkerung und der medizinischen Entwicklung entsprechend betreiben zu können.»
Darum geht es
Nein zum neuen Spitalgesetz des Kantons Luzern
Bereits jetzt kannst du Unterstützer:in werden und deine persönliche Botschaft an die Luzerner Stimmbevölkerung veröffentlichen. Du hast zudem die Möglichkeit, das Nein-Komitee finanziell zu unterstützen.
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Nächste Termine:
Abstimmung: Nein zum Spitalgesetz
18.05.2025 | 00:00 Uhr
Luzern
Häufig gestellte Fragen
Worüber stimmen wir am 18. Mai ab?
Am 18. Mai stimmt das Luzerner Stimmvolk über die vom Kantonsrat am 6. Mai 2024 beschlossene Änderung des Spitalgesetzes ab. Dieses sieht vor, das Leistungsangebot an den drei Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen neu gesetzlich sehr viel detaillierter und verpflichtend festzuschreiben.
Wieso wird das Referendum ergriffen?
Weil das vorgeschlagene Spitalgesetz die gute Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern gefährdet. Das neue, sehr detaillierte Spitalgesetz wäre zu starr und verschärft damit den Fachkräftemangel, kann die medizinische Qualität gefährden, erhöht die Gesundheitskosten und benachteiligt den Kanton Luzern gegenüber den anderen Kantonen. Das neue Spitalgesetz ist ein ordnungspolitischer Fehlgriff. Der Leistungskatalog der Spitäler gehört – wie bis anhin – nicht ins Gesetz.
Bin ich auch ohne das Gesetz im Notfall gut versorgt?
Ja, der Kanton Luzern hat ein gut funktionierendes, flexibles Gesundheitssystem, dass sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert. Damit wird eine sichere und effiziente Gesundheitsversorgung ermöglicht. Das starre Spitalgesetz erhöht den finanziellen Druck auf Spitäler und ihr Personal. Dies könnte als Folge den Fachkräftemangel verschärfen und die Qualität der Gesundheitsversorgung gefährden.
Ist die Grundversorgung ohne das Gesetz gefährdet?
Nein. Eine sichere, zukunftsorientierte Grundversorgung wird jedoch mit dem Spitalgesetz gefährdet. Weshalb? Die medizinische Versorgung entwickelt sich rasant. So sind Digitalisierung, Spezialisierung und ambulante Behandlungen die Zukunft. Das starre Spitalgesetz, welche die Leistungen festschreibt, verhindert jedoch die notwendigen Anpassungen an diese Entwicklungen. Eine zukunftsorientierte, sichere Grundversorgung benötigt Flexibilität.
Was bedeutet das Gesetz für meine Steuern und Prämien?
Der Angebotszwang erhöht die Steuer- und Prämienbelastung der Luzerner Bevölkerung. Denn ein gesetzlich verankerter Leistungskatalog treibt automatisch die Gesundheitskosten und als Folge auch die Prämien in die Höhe.