Häufig gestellte Fragen
Worüber stimmen wir am 18. Mai ab?
Am 18. Mai stimmt das Luzerner Stimmvolk über die vom Kantonsrat am 6. Mai 2024 beschlossene Änderung des Spitalgesetzes ab. Dieses sieht vor, das Leistungsangebot an den drei Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen neu gesetzlich sehr viel detaillierter und verpflichtend festzuschreiben.
Wieso wird das Referendum ergriffen?
Weil das vorgeschlagene Spitalgesetz die gute Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern gefährdet. Das neue, sehr detaillierte Spitalgesetz wäre zu starr und verschärft damit den Fachkräftemangel, kann die medizinische Qualität gefährden, erhöht die Gesundheitskosten und benachteiligt den Kanton Luzern gegenüber den anderen Kantonen. Das neue Spitalgesetz ist ein ordnungspolitischer Fehlgriff. Der Leistungskatalog der Spitäler gehört – wie bis anhin – nicht ins Gesetz.
Bin ich auch ohne das Gesetz im Notfall gut versorgt?
Ja, der Kanton Luzern hat ein gut funktionierendes, flexibles Gesundheitssystem, dass sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert. Damit wird eine sichere und effiziente Gesundheitsversorgung ermöglicht. Das starre Spitalgesetz erhöht den finanziellen Druck auf Spitäler und ihr Personal. Dies könnte als Folge den Fachkräftemangel verschärfen und die Qualität der Gesundheitsversorgung gefährden.
Ist die Grundversorgung ohne das Gesetz gefährdet?
Nein. Eine sichere, zukunftsorientierte Grundversorgung wird jedoch mit dem Spitalgesetz gefährdet. Weshalb? Die medizinische Versorgung entwickelt sich rasant. So sind Digitalisierung, Spezialisierung und ambulante Behandlungen die Zukunft. Das starre Spitalgesetz, welche die Leistungen festschreibt, verhindert jedoch die notwendigen Anpassungen an diese Entwicklungen. Eine zukunftsorientierte, sichere Grundversorgung benötigt Flexibilität.
Was bedeutet das Gesetz für meine Steuern und Prämien?
Der Angebotszwang erhöht die Steuer- und Prämienbelastung der Luzerner Bevölkerung. Denn ein gesetzlich verankerter Leistungskatalog treibt automatisch die Gesundheitskosten und als Folge auch die Prämien in die Höhe.
Ist das Gesetz nicht ein guter Kompromiss für Luzern?
Nein. Die Befürworterinnen und Befürworter stellen das neue, starre Spitalgesetz als guten Kompromiss dar. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um einen unnötigen und kostentreibenden Rückschritt für unsere gute Spitalversorgung. Der Kanton Luzern hat ein gut funktionierendes, flexibles Gesundheitssystem, das mit dem neuen Spitalgesetz jedoch massiv gefährdet wird.
Wer steht hinter dem NEIN-Komitee (Referendumskomitee)?
Das Referendum wurde von einem überparteilichen Komitee bestehend aus GLP, den Jungparteien jglp und jflu, FDP-Kantonsratsmitglieder, Personen aus Ärzteschaft und Pflege sowie der Wirtschaftsorganisationen AWG Luzern und IFU Luzern ergriffen.
Was ist die Haltung der Leistungserbringer und Spitäler zu diesem Gesetz?
Sowohl Ärzteschaft als auch das Luzerner Kantonsspital sehen die die geplante Spitalgesetzänderung sehr kritisch und nicht im Interesse der Luzerner Bevölkerung. Das neue Spitalgesetz legt Fesseln für die Spitalversorgung an, wodurch der Handlungsspielraum eingeschränkt und der Kanton Luzern gegenüber anderen Kantonen benachteiligt wird. Auch wird der finanzielle Druck auf die Spitäler und ihr Personal mit dem neuen Spitalgesetz erhöht.
Ist das Gesetz wirklich so starr – kann die Regierung nicht trotzdem die Vorgaben anpassen?
Nein. Neu wird gesetzlich vorgeschrieben, welche Leistungen der Grund- und Notfallversorgung an den drei Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen künftig mindestens erbracht werden müssen. Eine Änderung dieser gesetzlichen Vorgaben ist ein langwieriger Prozess, da sie nicht allein vom Regierungsrat beschlossen werden kann. Auch der Kantonsrat muss in diesen Prozess eingebunden werden.
Wieso ist die SP im JA-Komitee, obwohl Sie im Kantonsrat fast einstimmig im NEIN-Lager war?
Es ist bedauerlich, dass die SP-Basis, anders als die Entscheidung der SP-Fraktion im Kantonsrat, die Pflegefachpersonen im Stich lässt und sich für eine Annahme des Spitalgesetzes ausspricht. Das vorliegende Gesetz stellt keine Stärkung des Service Public dar, sondern die Qualität der medizinischen Versorgung wird gefährdet.
Was bedeutet das Gesetz für die Ärzteschaft und für das Pflegepersonal in den Spitälern?
Der finanzielle Druck und die Unsicherheit auf die Spitäler und ihr Personal wird durch das Gesetz stark erhöht. Weshalb? Das neue, starre Spitalgesetz lässt offen, ob der Kanton die geforderten Leistungen auch bezahlt. Weil die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen im Gesetz nicht gesichert ist, wird das Finanzierungsrisiko an die Spitäler weitergegeben. In einer Zeit, wo die Spitäler bereits schweizweit unter hohem Finanzierungsdruck und Fachkräftemangel leiden, dürfen wir nicht noch mehr Kosten auf dem Buckel des Pflegepersonals und Spitalmitarbeitenden abwälzen.
Wieso ist das neue Spitalgesetz nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten?
Der Angebotszwang des neuen Spitalgesetzes gefährdet die medizinische Qualität. Weshalb? Um eine gute Qualität der medizinischen Versorgung zu gewährleisten, braucht es ein Minimum an Erfahrung und Fallzahlen. Dies wird jedoch mit der gesetzlichen Festschreibung der medizinischen Leistungen verunmöglicht. Im Interesse der Patientinnen und Patienten brauchen die Spitäler die Flexibilität, um das Richtige am richtigen Ort in guter Qualität anzubieten.
Ist die Finanzierung für das neue Spitalgesetz sichergestellt?
Nein. Die «Bestellung» in Form eines sehr detaillierten und starren Leistungskatalogs ist zwar VERBINDLICH, die Finanzierung ist gemäss Vorschlag des Kantonsrates jedoch UNVERBINDLICH. Der Kanton werde die Mehrkosten «im Rahmen der verfügbaren Mittel» übernehmen. Das bedeutet, dass die Spitäler allfällige Mehrkosten mindestens zum Teil selber tragen müssen und diese querfinanzieren über andere Bereiche.