Darum geht es

Wieso ein Referendum?

Der Kantonsrat hat am 6. Mai 2024 mit 65 : 45 Stimmen der Änderung des Spitalgesetzes knapp zugestimmt. Mehrheitlich gegen das Gesetz waren FDP, GLP, Grüne und SP. Völlig unüblich bei diesem Geschäft: Die Vorlage kam nicht von der Regierung – diese muss jetzt halt ausführen – sondern aus dem Kantonsrat. 

Ein überparteiliches Referendumgskomitee aus Politik (GLP, Jungfreisinnige, FDP-Kantonsratsmitgliedern, Junge GLP), Personen aus Ärzteschaft und Pflege sowie Wirtschafts organisationen (AWG Luzern und IFU Luzern) hat das Referendum dagegen ergriffen. Trotz den Weihnachtstagen konnten 3926 Unterschriften (3000 nötig) gesammelt werden.

Jetzt kann das Volk entscheiden, ob es noch mehr teure Gesetze und Vorschriften wünscht oder nicht. 


Worum geht es?

Im Spitalgesetz werden neu die Leistungen der Grund- und Notfallversorgung detailliert für alle Standorte gleich festgeschrieben:

§ 8 Abs. 2bis (neu)

2 bis 

In Luzern, Sursee und Wolhusen bietet die Luzerner Kantonsspital AG je mindestens eine medizinische Grund- und Notfallversorgung (Bereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intermediate Care Unit [IMC] und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft) an. Der Regierungsrat kann Ausnahmen von diesem Angebot zulassen, wenn

a. dafür die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Spitalliste und für die Erteilung eines Leistungsauftrags nach den Bestimmungen des Krankenversicherungsrechts nicht erfüllt sind, oder

b. die Erbringung des Angebots aus betrieblichen Gründen, insbesondere aufgrund von fehlendem Fachpersonal oder aufgrund von geringer Nachfrage, nicht mit der erforderlichen Qualität sichergestellt werden kann. Er konsultiert dazu vorgängig die zuständige Kommission.

Die Finanzierung der bestellten Leistungen lässt der Kantonsrat offen:

§ 6d Abs. 1 (geändert)

1 Der Kanton gewährt Listenspitälern zur Sicherstellung der Spitalversorgung im Rahmen des Leistungsauftrags nach § 5 Staatsbeiträge für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen. Der Regierungsrat beschliesst im Rahmen der verfügbaren Mittel die jährliche Abgeltung an die einzelnen Listenspitäler.


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Wir danken dir für deinen Support!

Nächste Termine:

Abstimmung: Nein zum Spitalgesetz

18.05.2025 | 00:00 Uhr

Luzern

Argumentarium

Das Gesetz widerspricht dem Interesse der Patientinnen und Patienten.

Eine gute Spitalversorgung muss flexibel sein, damit das Richtige am richtigen Ort in guter Qualität angeboten werden kann. Qualität braucht ein Minimum an Erfahrung und Fallzahlen. Der Angebotszwang gefährdet dies. Es ist nicht sinnvoll, im Gesetz allen Standorten ein gleiches Angebot aufzuzwingen. Das Gesetz ist schädlich für das Patientenwohl.

Das Gesetz treibt Kosten und Prämien in die Höhe.

Ein gesetzlicher Leistungskatalog treibt automatisch die Kosten und damit auch die Prämien in die Höhe. Verhindern wir unnötige Kosten, anstatt nur über die hohen Gesundheitskosten zu jammern. Das Gesetz ist teuer.

Das Gesetz ist starr und stur.

Der Leistungskatalog der Spitäler gehört nicht ins Gesetz. Einheitliche Pflichtleistungen ohne Berücksichtigung des regionalen Bedarfs sind nicht sinnvoll. Der Führung des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) wird die unternehmerische Verantwortung entzogen, auf aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen zu reagieren. Das Gesetz legt Fesseln um die Spitalversorgung.

Das Gesetz erhöht den Druck auf Spitäler und Personal.

Das Gesetz lässt einfach offen, ob und wie der Kanton die geforderten Leistungen auch bezahlt. Damit gibt er das Finanzierungsrisiko an das Spital weiter. In einer Zeit, in der die Spitäler und ihr Personal schweizweit unter hohem Finanzierungsdruck und Fachkräftemangel leiden. Der finanzielle Druck dürfte sich erhöhen und auch auf das bereits angeschlagene Personal auswirken. Das Gesetz ist unfair für medizinisches und pflegerisches Personal.

Das Gesetz benachteiligt den Kanton Luzern.

Das LUKS ist in der Spitalplanung schweizweit ein Vorzeigemodell. Ein starrer Leistungskatalog im Gesetz gefährdet diese gute Stellung. Das Gesetz legt Fesseln um die Spitalversorgung. Obwalden will den Leistungskatalog abschaffen, Luzern wäre schweizweit ein Exot. Das Gesetz ist unnötig und ein Nachteil für den Kanton Luzern.

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