Positionsbeitrag von Kurt Bischof: Es braucht diese gesetzlichen Fesseln nicht
Das kostentreibende Spitalgesetz ist unnötig. Es ist kontraproduktiv und schadet einer sicheren und qualitativen Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung im ganzen Kanton. Wenn im Spitalgesetz stur und fix das Leistungsangebot festgeschrieben wird, das ohne Pardon an allen Standorten angeboten werden muss, dann hat das Luzerner Kantonsspital nicht mehr die nötige Flexibilität, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren – ausser es muss der mühsame, teure Prozess über eine Gesetzesänderung mit Volksabstimmung gegangen werden.
Wohlverstanden: um auch nur einen einzigen Punkt im Leistungsangebot zu verändern. Der Kanton Obwalden macht es viel besser: Der Obwaldner Regierungsrat revidiert gerade jetzt das Spitalgesetz und verzichtet komplett auf den bisherigen Leistungskatalog für das Spital Sarnen.
Auch das muss die Stimmbevölkerung wissen: Warum hat sich der Kantonsrat in diese gesundheitspolitische Sackgasse begeben? Weil man einen Weg suchen musste, um sich aus den Klauen der Volksinitiative der SVP zu befreien. Das ist im Mechanismus des Kantonsrats nachvollziehbar. Mit gesundem Menschenverstand, ausserhalb der politischen Insiderkreise, aber nicht.
Interessant: Mit nüchternem Blick von aussen lehnen in einer Umfrage der wirtschaftspolitischen Organisation AWG 74 Prozent der Mitglieder das revidierte Spitalgesetz ab. Ganz einfach deshalb, weil wir mehr als genug Gesetze haben. Es braucht diese gesetzlichen Fesseln nicht. Sagen wir Nein zum Spitalgesetz. Kurt Bischof, Hochdorf